F ö r d e r r i c h t l i n i e n

WaldFöPR 2020

Anlage zur WaldFöPR 2020 (Förderhöchstsätze)

ForstwegR_2016

VNPWaldR_2021  Anlage VNPWald_2021

 

Neu: Förderung Kulturpflege

Aktuell nur in nicht geförderten Kulturen (Kulturen nach WALDFÖP 2020 erst ab dem 3. Jahr), max. 5 J. alt

·       Mind. 10% klimatolerante Wirtschaftsbaumarten

·       0,30€/Pflanze, also mind. 1700 Pflanzen pro Antrag (weil Bagatellgrenze 500€)

·       Wenn vier Wirtschaftsbaumarten auf der Fläche vorhanden, dann erhöhter Fördersatz von 0,35€/Pflanze

Wichtig: Antragsstellung muss vor Ausführung der Maßnahme passieren! Es dürfen keine Herbizide eingesetzt werden und es soll nur wirklich verdämmende Flora entfernt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Zuständigen AELF-Privatwaldbetreuer

 

WBV als überbetrieblicher Maßnahmenträger

„Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vorliegt. Sollte aus Waldschutzgründen ein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung notwendig sein (Gefahr im Verzug), so ist dieser dann nicht förderschädlich, wenn unverzüglich nach Maßnahmenbeginn Antrag auf Förderung der Borkenkäferbekämpfung gestellt wird.“

Die o.g. Vorgabe gilt sinngemäß natürlich auch für die Beteiligung an einem „Sammelantrag“ der WBV. Das heißt, wir erwarten, dass Sie generell vor Aufarbeitungsbeginn mit den für Ihren Wald zuständigen Dienststellen der WBV Kontakt aufnehmen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit der Schadholzaufarbeitung sowie alle weiteren wichtigen Punkte (z.B. Holzaushaltung, Lagerplätze, möglicher Unternehmereinsatz) abklären nd festlegen zu können

Kurzinformation WaldFöPR 2020

Merkblatt Rindenbrüter

Antrag WaldFöPR 2020

De-Minimis-Erklärung Antrag Gewerbe

Beteiligtenerklärung

Wenn Sie bisher keinen eigenen Förderantrag beim AELF gestellt haben - z.B. weil die zu erwartende Förderung unter Bagatellgrenze 500 €Mit Hilfe dieses Formulars können Sie sich am „WBV-Sammelantrag“ (= überbetriebliche Maßnahmenträgerschaft) beteiligen, mit dem die WBV in Ihrem Auftrag, in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung eine Förderung für die insektizidfreie waldschutzwirksame Aufarbeitung der in 2020 durch Sturm, Borkenkäfer, Trockenschäden etc. u.ä. verursachten Schäden - beantragt und die Abrechnung der Förderung übernimmt.

Es empfiehlt sich, möglichst noch vor Aufarbeitungsbeginn mit den Dienststellen der WBV Kontakt aufzunehmen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit der Schadholzaufarbeitung auch vor Ort abklären/prüfen zu können.

Bitte senden Sie ggf. Ihre Beteiligtenerklärung postalisch oder per Email an die WBV-Geschäftsstelle (WBV Regensburg-Nord, Bergstr. 17, 93093 Donaustauf, wbvregensburg-nord@t-online.de) zurück.

Wir melden uns nach Eingang ihrer Erklärung bei uns ggf. telefonisch noch bei Ihnen, um gemeinsam die Details zu besprechen und zu ergänzen.