F ö
r d e r r i c h t l i n i e n
Anlage zur WaldFöPR 2020 (Förderhöchstsätze)
VNPWaldR_2021 Anlage VNPWald_2021
Neu: Förderung Kulturpflege
Aktuell nur in nicht geförderten Kulturen (Kulturen nach
WALDFÖP 2020 erst ab dem 3. Jahr), max. 5 J. alt
· Mind.
10% klimatolerante Wirtschaftsbaumarten
· 0,30€/Pflanze,
also mind. 1700 Pflanzen pro Antrag (weil Bagatellgrenze 500€)
· Wenn
vier Wirtschaftsbaumarten auf der Fläche vorhanden, dann erhöhter Fördersatz
von 0,35€/Pflanze
Wichtig:
Antragsstellung muss vor Ausführung der Maßnahme passieren! Es dürfen keine
Herbizide eingesetzt werden und es soll nur wirklich verdämmende Flora entfernt
werden.
Nähere
Informationen erhalten Sie bei Ihrem Zuständigen AELF-Privatwaldbetreuer
WBV als überbetrieblicher Maßnahmenträger
„Mit den
Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher
Bewilligungsbescheid vorliegt. Sollte aus Waldschutzgründen ein Maßnahmenbeginn
vor Antragstellung notwendig sein (Gefahr im Verzug), so ist dieser dann nicht
förderschädlich, wenn unverzüglich nach Maßnahmenbeginn Antrag auf Förderung
der Borkenkäferbekämpfung gestellt wird.“
Die o.g. Vorgabe gilt sinngemäß natürlich auch für die
Beteiligung an einem „Sammelantrag“ der WBV. Das heißt, wir erwarten, dass Sie
generell vor Aufarbeitungsbeginn mit den für Ihren Wald zuständigen
Dienststellen der WBV Kontakt aufnehmen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit
der Schadholzaufarbeitung sowie alle weiteren wichtigen Punkte (z.B.
Holzaushaltung, Lagerplätze, möglicher Unternehmereinsatz) abklären nd
festlegen zu können
De-Minimis-Erklärung Antrag Gewerbe
Wenn Sie bisher keinen eigenen
Förderantrag beim AELF gestellt haben - z.B. weil die zu erwartende Förderung
unter Bagatellgrenze 500 €Mit Hilfe dieses Formulars können Sie sich am
„WBV-Sammelantrag“ (= überbetriebliche Maßnahmenträgerschaft) beteiligen, mit
dem die WBV in Ihrem Auftrag, in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung eine
Förderung für die insektizidfreie waldschutzwirksame Aufarbeitung der in 2020
durch Sturm, Borkenkäfer, Trockenschäden etc. u.ä. verursachten Schäden -
beantragt und die Abrechnung der Förderung übernimmt.
Es empfiehlt sich, möglichst noch vor
Aufarbeitungsbeginn mit den Dienststellen der WBV Kontakt aufzunehmen, um die
grundsätzliche Förderfähigkeit der Schadholzaufarbeitung auch vor Ort
abklären/prüfen zu können.
Bitte
senden Sie ggf. Ihre Beteiligtenerklärung postalisch oder per Email an die WBV-Geschäftsstelle
(WBV Regensburg-Nord, Bergstr. 17, 93093 Donaustauf, wbvregensburg-nord@t-online.de)
zurück.
Wir
melden uns nach Eingang ihrer Erklärung bei uns ggf. telefonisch noch bei
Ihnen, um gemeinsam die Details zu besprechen und zu ergänzen.