Satzung der Waldbesitzervereinigung
Regensburg-Nord w.V.
Umwandlung vom e.V. zum w.V.
vollzogen
Der
Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V. wurde
vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten als zuständige
Anerkennungsbehörde mit Wirkung vom
04.07.2007 (Zeitpunkt der Löschung des e.V. im Vereinsregister des
Amtsgerichtes Regensburg) die Rechtsfähigkeit als Forstbetriebsgemeinschaft im
Sinne des Bundeswaldgesetzes in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins
nach § 22 BGB verliehen. Als w.V. wird der
Geschäftsbetrieb des Vereins zukünftig vom Bayerischen Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten kontrolliert.
Damit ist die Umwandlung des Vereins vom
e.V. zum w.V. rechtlich vollzogen.
Der
Geschäftsbetrieb des Vereins wird nach Rücksprache mit der Buchstelle des
Bayerischen Bauernverbandes bis Ende des Jahres als „e.V.“ weitergeführt.
Mit
der Änderung der Rechtsform vom e.V. in einen w.V.
und der neuen Satzung ist das offizielle Geschäftsjahr
zukünftig das Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Das erste offizielle
Geschäftsjahr des wirtschaftlichen Vereins beginnt somit ab 01.01. 2008.
Die
Rechtsform des w.V. bietet eine sichere
Rechtsposition für den Verein, seine Mitglieder und den Vorstand und eröffnet
neue Handlungsspielräume (näheres siehe Rundschreiben Nummer 8 und 9).
Die
Umwandlung wurde von der Mitgliederversammlung am 02.12.2006 einstimmig
beschlossen.