Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord w.V.

 

Umwandlung vom e.V. zum w.V. vollzogen

 

Der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V. wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten als zuständige Anerkennungsbehörde mit Wirkung vom 04.07.2007 (Zeitpunkt der Löschung des e.V. im Vereinsregister des Amtsgerichtes Regensburg) die Rechtsfähigkeit als Forstbetriebsgemeinschaft im Sinne des Bundeswaldgesetzes in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nach § 22 BGB verliehen. Als w.V. wird der Geschäftsbetrieb des Vereins zukünftig vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten kontrolliert.

 

Damit ist die Umwandlung des Vereins vom e.V. zum w.V. rechtlich vollzogen.

 

Der Geschäftsbetrieb des Vereins wird nach Rücksprache mit der Buchstelle des Bayerischen Bauernverbandes bis Ende des Jahres als „e.V.“ weitergeführt.

 

Mit der Änderung der Rechtsform vom e.V. in einen w.V. und der neuen Satzung ist das offizielle Geschäftsjahr zukünftig das Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Das erste offizielle Geschäftsjahr des wirtschaftlichen Vereins beginnt somit ab 01.01. 2008.

 

Die Rechtsform des w.V. bietet eine sichere Rechtsposition für den Verein, seine Mitglieder und den Vorstand und eröffnet neue Handlungsspielräume (näheres siehe Rundschreiben Nummer 8 und 9).

 

Die Umwandlung wurde von der Mitgliederversammlung am 02.12.2006 einstimmig beschlossen.