Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 7 Kündigung
1.
Jedes Mitglied
hat das Recht, seine Mitgliedschaft - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 12 Monaten - zum Schluss eines Kalenderjahres zu kündigen.
2.
Der Austritt ist
erstmals zum Schluss des 3. vollen Geschäftsjahres zulässig.
3.
Die Kündigung
muss schriftlich per Einschreiben erklärt werden.