Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Mitgliedschaft

 

§ 7 Kündigung

 

1.     Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten - zum Schluss eines Kalenderjahres zu kündigen.

 

2.     Der Austritt ist erstmals zum Schluss des 3. vollen Geschäftsjahres zulässig.

 

3.     Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erklärt werden.