Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1.
Ein Mitglied
scheidet aus der WBV aus durch
a)
Kündigung der Mitgliedschaft
b)
Tod
c)
Auflösung einer juristischen Person, Personengesellschaft oder
Handelsgesellschaft
d)
Ausschluss
e)
wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme entfallen; in diesem Falle scheidet
das Mitglied zum Ende eines Kalenderjahres als ordentliches Mitglied aus und
erhält ab diesem Zeitpunkt den Status eines Fördermitglieds.
f)
nicht satzungsgemäße Entrichtung des Mitgliedsbeitrages
2.
Ausgeschiedene
Mitglieder haben weder Anspruch auf das Vermögen der WBV noch einen
Abfindungsanspruch.