Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Mitgliedschaft

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

 

1.     Ein Mitglied scheidet aus der WBV aus durch

a) Kündigung der Mitgliedschaft

b) Tod

c) Auflösung einer juristischen Person, Personengesellschaft oder Handelsgesellschaft

d) Ausschluss

e) wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme entfallen; in diesem Falle scheidet das Mitglied zum Ende eines Kalenderjahres als ordentliches Mitglied aus und erhält ab diesem Zeitpunkt den Status eines Fördermitglieds.

f) nicht satzungsgemäße Entrichtung des Mitgliedsbeitrages

 

2.     Ausgeschiedene Mitglieder haben weder Anspruch auf das Vermögen der WBV noch einen Abfindungsanspruch.