Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Der
Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand, der über
die Aufnahme nach freiem Ermessen entscheidet, zu richten. Ein Rechtsanspruch
auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht nicht. Der Antragsteller gilt auch ohne
ausdrückliche Aufnahmeerklärung als in der Verband
aufgenommen, wenn ihm nicht binnen einer Frist von einem Monat - gerechnet ab
Zugang beim Vorstand - eine Mitteilung über die Ablehnung seines Antrags
mitgeteilt wird.