Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Allgemeine Bestimmungen

 

§ 33 Aufwandsentschädigung, Reisekostenvergütung

 

1.     Die Mitglieder des Vorstands üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

 

2.     Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Reisekostenvergütungen und Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder gewährt werden, obliegt auf Vorschlag des Vorstands der Mitglie­derversammlung.