Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 33 Aufwandsentschädigung, Reisekostenvergütung
1.
Die Mitglieder
des Vorstands üben ihr Amt ehrenamtlich aus.
2.
Die Entscheidung
darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Reisekostenvergütungen und
Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder
gewährt werden, obliegt auf Vorschlag des Vorstands der Mitgliederversammlung.