Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 31 Beschlussfassung über Satzungsänderung
1.
Beschlüsse über
eine Änderung der Satzung sowie einer Änderung des Vereinszweckes bedürfen
einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen und bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Genehmigung durch die Verleihungsbehörde.
2.
Beschlüsse über
eine Änderung der Vereinssatzung sowie einer Änderung des Vereinszweckes können
nur wirksam gefasst werden, wenn in der Tagesordnung die zu ändernde
Satzungsbestimmung unter Angabe ihres bisherigen Wortlautes angekündigt war.