Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Allgemeine Bestimmungen

 

§ 31 Beschlussfassung über Satzungsänderung

 

1.     Beschlüsse über eine Änderung der Satzung sowie einer Änderung des Vereinszweckes bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebe­nen gültigen Stimmen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Verleihungsbehörde.

2.     Beschlüsse über eine Änderung der Vereinssatzung sowie einer Änderung des Vereinszweckes können nur wirksam gefasst werden, wenn in der Tagesordnung die zu ändernde Satzungsbestimmung unter Angabe ihres bisherigen Wortlautes angekündigt war.