Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 30 Beschlussfassung über Eilanträge
1.
Die
Mitgliederversammlung kann auch über in der Tagesordnung nicht angekündigte und
erst in der Mitgliederversammlung gestellte Dringlichkeitsanträge beschließen,
wenn diese zuvor durch einen mit 3/4 Mehrheit gefassten Beschluss der
Mitgliederversammlung zur Beratung und Abstimmung angenommen wurden.
2.
Beschlüsse über Satzungsänderungen, über Erhebung von Umlagen oder die
Auflösung der WBV können jedoch niemals im Wege eines Dringlichkeitsantrages
gefasst werden.