Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Allgemeine Bestimmungen

 

§ 30 Beschlussfassung über Eilanträge

 

1.     Die Mitgliederversammlung kann auch über in der Tagesordnung nicht angekündigte und erst in der Mitgliederversammlung gestellte Dringlichkeitsanträge beschließen, wenn diese zuvor durch einen mit 3/4 Mehrheit gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung zur Beratung und Abstimmung angenommen wurden.

2.     Beschlüsse über Satzungsänderungen, über Erhebung von Umlagen oder die Auflösung der WBV können jedoch niemals im Wege eines Dringlichkeitsantrages gefasst werden.