Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Mitgliederversammlung

 

§ 26 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 

1.     Kein Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung oder bei Abstimmungen durch eine andere Person vertreten lassen.

2.     Die Beschlussfassungen erfolgen, sofern nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt, mündlich.      Auf Antrag kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass über einzelne Beschlussgegenstände in schriftlicher Abstimmung beschlossen wird.

3.     Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufer­tigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Eintragungen müssen enthalten Ort, Zeit und Einberufungsform der Sitzung, die Anzahl der Teilnehmer und des Leiters sowie die gefassten Beschlüsse und die dabei erzielten Mehrheitsverhältnisse