Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 26 Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung
1.
Kein Mitglied
kann sich in der Mitgliederversammlung oder bei Abstimmungen durch eine andere
Person vertreten lassen.
2.
Die
Beschlussfassungen erfolgen, sofern nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt,
mündlich. Auf Antrag kann die
Mitgliederversammlung beschließen, dass über einzelne Beschlussgegenstände in
schriftlicher Abstimmung beschlossen wird.
3.
Über die
Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter
und Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Eintragungen müssen enthalten
Ort, Zeit und Einberufungsform der Sitzung, die Anzahl der Teilnehmer und des
Leiters sowie die gefassten Beschlüsse und die dabei erzielten
Mehrheitsverhältnisse