Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 25 Einberufung auf Verlangen einer
Minderheit
Eine
außerordentliche Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies
mindestens 10 % der Mitglieder der WBV
unter schriftlicher Angabe des Gegenstandes, über den beschlossen werden soll
und des Grundes, warum hierüber ein Beschluss gefasst werden soll, vom 1.
Vorsitzenden verlangt.