Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Mitgliederversammlung

 

§ 25 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit

 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies mindestens 10 %  der Mitglieder der WBV unter schriftlicher Angabe des Gegenstandes, über den beschlossen werden soll und des Grundes, warum hierüber ein Beschluss gefasst werden soll, vom 1. Vorsitzenden verlangt.