Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Mitgliederversammlung

 

§ 23 Mitgliederversammlung

 

1.     Die Mitglieder der WBV üben ihre Rechte grundsätzlich in der Mitgliederversammlung aus.

 

2.     Der Mitgliederversammlung obliegt neben den ihr in dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben insbesondere:

a) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

b) Entlastung des Vorstandes

c) Beschlussfassung über den Jahresbericht und über die Jahresrechnung

d) Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr

e) Beschlussfassung über die Jahresbeiträge

f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen

g) Beschlussfassung über die Auflösung

h) Wahl von zwei Kassenprüfern für das laufende Geschäftsjahr

i) Überwachung der Erfüllung der Aufgaben der WBV