Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
Mitgliederversammlung
§ 23 Mitgliederversammlung
1.
Die Mitglieder
der WBV üben ihre Rechte grundsätzlich in der Mitgliederversammlung aus.
2.
Der
Mitgliederversammlung obliegt neben den ihr in dieser Satzung zugewiesenen
Aufgaben insbesondere:
a) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
b) Entlastung des Vorstandes
c) Beschlussfassung über den Jahresbericht und über
die Jahresrechnung
d) Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das
folgende Geschäftsjahr
e) Beschlussfassung über die Jahresbeiträge
f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
g) Beschlussfassung über die Auflösung
h) Wahl von zwei Kassenprüfern für das laufende
Geschäftsjahr
i) Überwachung der Erfüllung der Aufgaben der WBV