Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
Geschäftsführer
§ 22 Geschäftsführer
1.
Der Vorstand kann
sich zur Erledigung der laufenden Geschäfte eines oder mehrerer angestellter
Geschäftsführer bedienen.
2.
Der Vorstand kann
den Geschäftsführern auch Untervollmacht erteilen, sofern diese erforderlich
ist zur ordnungsgemäßen Erledigung der dem Geschäftsführer übertragenen
Aufgaben.
3.
Der Inhalt des
Anstellungsvertrages sowie der Umfang und Inhalt der dem Geschäftsführer zu
erteilenden Untervollmacht bedarf der Zustimmung der Vorstandschaft.