Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Geschäftsführer

 

§ 22 Geschäftsführer

 

1.     Der Vorstand kann sich zur Erledigung der laufenden Geschäfte eines oder mehrerer angestellter Geschäftsführer bedienen.

2.     Der Vorstand kann den Geschäftsführern auch Untervollmacht erteilen, sofern diese erforderlich ist zur ordnungsgemäßen Erledigung der dem Geschäftsführer übertragenen Aufgaben.

3.     Der Inhalt des Anstellungsvertrages sowie der Umfang und Inhalt der dem Geschäftsführer zu erteilenden Untervollmacht bedarf der Zustimmung der Vorstandschaft.