Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
Der Vorstand
§ 21
Vertretungsbefugnisse des Vorstandes
1.
Der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende vertreten nach Maßgabe
dieser Satzung die WBV gerichtlich und außergerichtlich.
2.
Im
Innenverhältnis wird in Ergänzung hierzu weiter folgendes vereinbart: Die
Mitgliederversammlung kann einen Katalog von Rechtsgeschäften beschließen, die
der Vertretungsvorstand nur nach einem vorhergehenden einstimmigen Beschluss
des gesamten Vorstandsgremiums vornehmen darf. Ferner kann die
Mitgliederversammlung in diesem Katalog Rechtsgeschäfte bestimmen, die der
Vertretungsvorstand nur nach einem vorhergehenden Zustimmungsbeschluss der
Mitgliederversammlung vornehmen darf. Der Katalog der zustimmungsbedürftigen
Rechtsgeschäfte ist kein formeller Bestandteil dieser Satzung.