Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Der Vorstand

 

§ 21 Vertretungsbefugnisse des Vorstandes

 

1.     Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende vertreten nach Maßgabe dieser Satzung die WBV gerichtlich und außergerichtlich.

2.     Im Innenverhältnis wird in Ergänzung hierzu weiter folgendes vereinbart: Die Mitgliederversammlung kann einen Katalog von Rechtsgeschäften beschließen, die der Vertretungsvorstand nur nach einem vorhergehenden einstimmigen Beschluss des gesamten Vorstandsgremiums vornehmen darf. Ferner kann die Mitgliederversammlung in diesem Katalog Rechtsgeschäfte bestimmen, die der Vertretungsvorstand nur nach einem vorhergehenden Zustimmungsbeschluss der Mitgliederversammlung vornehmen darf. Der Katalog der zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte ist kein formeller Bestandteil dieser Satzung.