Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 20 Beschlussfassung des Vorstandes
1.
Mitglieder des
Vorstandes können sich in Vorstandssitzungen nicht vertreten lassen.
2.
Die in den
Sitzungen des Vorstandes gefassten Beschlüsse sind im Protokollbuch einzutragen
und vom Sitzungsleiter und gegebenenfalls dem Schriftführer zu unterschreiben.
Die Eintragungen müssen enthalten Ort, Zeit und Einberufungsform der Sitzung,
den Namen der Teilnehmer und des Leiters sowie die gefassten Beschlüsse und die
dabei erzielten Mehrheitsverhältnisse