Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Der Vorstand

 

§ 20 Beschlussfassung des Vorstandes

 

1.     Mitglieder des Vorstandes können sich in Vorstandssitzungen nicht vertreten lassen.

2.     Die in den Sitzungen des Vorstandes gefassten Beschlüsse sind im Protokollbuch einzutragen und vom Sitzungsleiter und gegebenenfalls dem Schriftführer zu unterschreiben. Die Eintragungen müssen enthalten Ort, Zeit und Einberufungsform der Sitzung, den Namen der Teilnehmer und des Leiters sowie die gefassten Beschlüsse und die dabei erzielten Mehrheitsverhältnisse