Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Der Vorstand

 

§ 17 Wahl des Vorstands/Vorstandsfähigkeit

 

1.     Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt; Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist möglich.

2.     Scheidet ein Vorstandsmitglied infolge Amtsniederlegung, Ausscheidens aus der WBV oder Versterbens vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist der Vorstand berechtigt und verpflichtet, für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied zu wählen.

3.     Sollte ein Vorstandsmitglied durch Beschluss der Mitgliederversammlung, der jederzeit gefasst werden kann, abberufen werden, so ist in der diesen Beschluss fassenden Mitgliederversammlung für die restliche Amtsdauer des Abberufenen ein Ersatzmitglied zu wählen.