Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
Der Vorstand
§ 17 Wahl des
Vorstands/Vorstandsfähigkeit
1.
Die
Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5
Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt; Wiederwahl von
Vorstandsmitgliedern ist möglich.
2.
Scheidet ein
Vorstandsmitglied infolge Amtsniederlegung, Ausscheidens aus der WBV oder
Versterbens vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist der Vorstand berechtigt und
verpflichtet, für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein
Ersatzmitglied zu wählen.
3.
Sollte ein
Vorstandsmitglied durch Beschluss der Mitgliederversammlung, der jederzeit
gefasst werden kann, abberufen werden, so ist in der diesen Beschluss fassenden
Mitgliederversammlung für die restliche Amtsdauer des Abberufenen ein
Ersatzmitglied zu wählen.