Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Organe der WBV

 

§ 15 Organe der WBV

 

1.     Organe der WBV sind:

         - der Vorstand

         - die Mitgliederversammlung

 

2.     Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Organe beschließen.