Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Mitgliedschaft

 

§ 11 Rechte der Mitglieder

 

1.     Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung die Leistungen der WBV in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der WBV mitzuwirken.

 

2.     Es hat insbesondere das Recht

a) an der Mitgliederversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen

b) Anträge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung einzureichen; hierzu bedarf es der Unterschrift mindestens des zehnten Teils der Mitglieder

c) bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen mitzuwirken; zu solchen Anträgen bedarf es der Unterschrift mindestens des zehnten Teils der Mitglieder

d) sich in allen waldwirtschaftlichen Fragen beraten zu lassen und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen; der Verein kann hierfür Kostenerstattung erheben.