Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
1.
Jedes Mitglied
hat das Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung die
Leistungen der WBV in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der WBV
mitzuwirken.
2.
Es hat
insbesondere das Recht
a) an der
Mitgliederversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen
teilzunehmen
b) Anträge für
die Tagesordnung der Mitgliederversammlung einzureichen; hierzu bedarf es der
Unterschrift mindestens des zehnten Teils der Mitglieder
c) bei Anträgen
auf Berufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen mitzuwirken; zu solchen
Anträgen bedarf es der Unterschrift mindestens des zehnten Teils der Mitglieder
d) sich in allen
waldwirtschaftlichen Fragen beraten zu lassen und die Einrichtungen des Vereins
zu nutzen; der Verein kann hierfür Kostenerstattung erheben.