Satzung der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.

 

Mitgliedschaft

 

§ 10 Finanzierung des Vereins

 

Die WBV finanziert sich durch

- freiwillige Spenden und Zuschüsse

- von den Mitgliedern zu entrichtende Jahresbeiträge und Kostenerstattungen

- die Erhebung von Umlagen, die nur bei dringendem Grund erhoben werden dürfen

- Entgelte für die für die Benutzung vereinseigener Geräte und Einrichtungen sowie Dienstleistungen

- Provisionen

- Beihilfen in Form von staatlichen Förderungen

- Überschüsse aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

 

Die Höhe des regelmäßigen Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

Bei außerordentlichem Mittelbedarf für größere Anschaffungen kann die Mitgliederversammlung auch einmalige Sonderumlagen beschließen.

 

Die Mitgliederversammlung kann außerdem Aufnahmegebühren beschließen.

 

Der Mitgliedsbeitrag wird vom Mitglied bargeldlos durch Erteilung einer Einzugsermächtigung an den Verein gezahlt.

 

Das Mitglied hat die Pflicht, dem Verein eine aktuelle Kontoverbindung mitzuteilen, von dem der Beitrag eingezogen werden kann.