Satzung
der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V.
§ 10 Finanzierung des Vereins
Die
WBV finanziert sich durch
-
freiwillige Spenden und Zuschüsse
-
von den Mitgliedern zu entrichtende Jahresbeiträge und Kostenerstattungen
- die
Erhebung von Umlagen, die nur bei dringendem Grund erhoben werden dürfen
- Entgelte
für die für die Benutzung vereinseigener Geräte und Einrichtungen sowie
Dienstleistungen
- Provisionen
-
Beihilfen in Form von staatlichen Förderungen
-
Überschüsse aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Die
Höhe des regelmäßigen Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Bei
außerordentlichem Mittelbedarf für größere Anschaffungen kann die
Mitgliederversammlung auch einmalige Sonderumlagen beschließen.
Die
Mitgliederversammlung kann außerdem Aufnahmegebühren beschließen.
Der
Mitgliedsbeitrag wird vom Mitglied bargeldlos durch Erteilung einer
Einzugsermächtigung an den Verein gezahlt.
Das
Mitglied hat die Pflicht, dem Verein eine aktuelle Kontoverbindung mitzuteilen,
von dem der Beitrag eingezogen werden kann.