Waldbewirtschaftung
Die WBV Regensburg Nord ist in ihrer Gesamtheit nach
PEFC zertifiziert und gegenüber ihren Holzkunden zur
Nutzung des PEFC-Logos berechtigt (z.B. auf
Rechnungen etc.).
Alle Mitglieder sind deshalb verpflichtet, ihre
Bewirtschaftung auf die 1998 in Lissabon von 37 Staaten verabschiedeten
Leitlinien (Helsinki-Kriterien) für eine umfassend nachhaltige Bewirtschaftung
der Wälder und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auszurichten.
Nachfolgend die wichtigsten Grundsätze. Die genannten
Anforderungen sind im wesentlichen nicht neu und ihre
Einhaltung sollte nichts anderes als gute fachliche Praxis sein.
Aber keine Angst: Auch den PEFC-Auditoren
ist klar, dass nicht jeder Waldbesitzer überall in der Lage ist, sämtliche
Anforderungen zu hundert Prozent zu erfüllen. Jeder Waldbesitzer sollte jedoch
die Leitlinien ernst nehmen und im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, in
den angesprochenen Bereichen Verbesserungen zu erreichen. Ihr Wald, Ihr
Geldbeutel und Ihre Gesundheit werden es Ihnen danken!
Die wichtigsten Grundsätze:
· Standortgerechte Baumartenwahl ( z.B. nach
Möglichkeit, keine Bestände mit führender Fichte auf vernässten oder trockenen
Standorten)
Hinweis: Standortskarten,
Baumarteneignungstabellen und Erläuterungsbände können in der Geschäftsstelle
eingesehen werden bzw. es können Auszüge daraus angefordert werden.
· Mischbestände sind anzustreben (z.B. keine größerflächigen Reinbestände)
· Der Laubholz- und Tannenanteil soll erhöht werden
· Geeignete Bestände als Saatgutbestände anerkennen lassen
· Sachgerechte Erschließung der Bestände mit Rückegassen/
Seillinien, Rückewegen und LKW- Wegen
Hinweis:
Derzeit sind die Fördermöglichkeiten für LKW-befahrbare Forstwege sehr günstig.
Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Privatwaldbetreuer oder der
Geschäftsstelle in Verbindung
· Bodenschäden möglichtst vermeiden (z.B.
auf Rückegassen bleiben, nicht kreuz und quer durch
den Bestand fahren, nur bei trockener Witterung oder Frost rücken)
· Durchforstungsrückstände abbauen
· Sicherheitsschutzkleidung tragen; Unfallverhütungsvorschriften
einhalten!
· Fällungs- und Rückeschäden möglichst gering
halten ( z.B. durch saubere Fällordnung und ordentliche Rückegassen
)
· Pflanzenschutzmittel in geringst möglichem Umfang einsetzen. Hinweise
und Schutzauflagen einhalten!
· Düngung/Kalkung nur im Ausnahmefall auf Basis einer bodenkundlichen
Untersuchung bzw. einer fachgutachterlichen
Beurteilung
· Auf angemessene Schalenwilddichten hinwirken; Waldverjüngung soll in
der Regel ohne Zaun möglich sein!
· Totholz und besondere
Strukturformen wie z.B. Höhlenbäume sollen im angemessenen Umfang erhalten
werden.
Hinweis: Das
stehenlassen von Höhlenbäumen ist auch förderfähig; setzen Sie sich dazu mit
ihrem Privatwaldbetreuer in Verbindung
Für Rückfragen
wenden Sie sich an Ihren /Privatwaldbetreuer
(Link zu Hauptseite Beratung) oder die Geschäftsstelle!