Waldbewirtschaftung

 

Die WBV Regensburg Nord ist in ihrer Gesamtheit nach PEFC zertifiziert und gegenüber ihren Holzkunden zur Nutzung des PEFC-Logos berechtigt (z.B. auf Rechnungen etc.).

 

Alle Mitglieder sind deshalb verpflichtet, ihre Bewirtschaftung auf die 1998 in Lissabon von 37 Staaten verabschiedeten Leitlinien (Helsinki-Kriterien) für eine umfassend nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auszurichten.

 

Nachfolgend die wichtigsten Grundsätze. Die genannten Anforderungen sind im wesentlichen nicht neu und ihre Einhaltung sollte nichts anderes als gute fachliche Praxis sein.

 

Aber keine Angst: Auch den PEFC-Auditoren ist klar, dass nicht jeder Waldbesitzer überall in der Lage ist, sämtliche Anforderungen zu hundert Prozent zu erfüllen. Jeder Waldbesitzer sollte jedoch die Leitlinien ernst nehmen und im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, in den angesprochenen Bereichen Verbesserungen zu erreichen. Ihr Wald, Ihr Geldbeutel und Ihre Gesundheit werden es Ihnen danken!

 

Die wichtigsten Grundsätze:

 

·     Standortgerechte Baumartenwahl ( z.B. nach Möglichkeit, keine Bestände mit führender Fichte auf vernässten oder trockenen Standorten)

Hinweis: Standortskarten, Baumarteneignungstabellen und Erläuterungsbände können in der Geschäftsstelle eingesehen werden bzw. es können Auszüge daraus angefordert werden.

 

·     Mischbestände sind anzustreben (z.B. keine größerflächigen Reinbestände)

 

·     Der Laubholz- und Tannenanteil soll erhöht werden

 

·     Geeignete Bestände als Saatgutbestände anerkennen lassen

 

·     Sachgerechte Erschließung der Bestände mit Rückegassen/ Seillinien, Rückewegen und LKW- Wegen

Hinweis: Derzeit sind die Fördermöglichkeiten für LKW-befahrbare Forstwege sehr günstig. Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Privatwaldbetreuer oder der Geschäftsstelle in Verbindung

 

·     Bodenschäden möglichtst vermeiden (z.B. auf Rückegassen bleiben, nicht kreuz und quer durch den Bestand fahren, nur bei trockener Witterung oder Frost rücken)

 

·     Durchforstungsrückstände abbauen

 

·     Sicherheitsschutzkleidung tragen; Unfallverhütungsvorschriften einhalten!

 

·     Fällungs- und Rückeschäden möglichst gering halten ( z.B. durch saubere Fällordnung und ordentliche Rückegassen )

 

·     Pflanzenschutzmittel in geringst möglichem Umfang einsetzen. Hinweise und Schutzauflagen einhalten!

 

·     Düngung/Kalkung nur im Ausnahmefall auf Basis einer bodenkundlichen Untersuchung bzw. einer fachgutachterlichen Beurteilung

 

·     Auf angemessene Schalenwilddichten hinwirken; Waldverjüngung soll in der Regel ohne Zaun möglich sein!

 

·     Totholz und besondere Strukturformen wie z.B. Höhlenbäume sollen im angemessenen Umfang erhalten werden.

Hinweis: Das stehenlassen von Höhlenbäumen ist auch förderfähig; setzen Sie sich dazu mit ihrem Privatwaldbetreuer in Verbindung

 

Für Rückfragen wenden Sie sich an Ihren /Privatwaldbetreuer (Link zu Hauptseite Beratung) oder die Geschäftsstelle!