Holzeinschlag
Rechtzeitige Holzmeldung
Wer vorhat, Holz bereitzustellen, für den gilt:
Zuerst verbindlich melden (je eher, umso besser), dann erst Holz einschlagen.
Meldetermin für Haupteinschlagssaison Herbst/Winter
jeweils: 30.09.
Dies gilt insbesondere für Durchforstungsanfälle wie
Profilzerspaner, Fixlängen und Papierholz sowie für
wertholzhaltige Hiebe.
Bitte beachten Sie: Holzanmeldung hat
Vertragscharakter und ist somit bindend sowohl hinsichtlich Menge (+/- 10%) als
auch Liefermonat!!! Auf Wunsch erhalten Sie über die von Ihnen gemeldete Menge
eine Bestätigung.