Holzeinschlag

 

Rechtzeitige Holzmeldung

Wer vorhat, Holz bereitzustellen, für den gilt: Zuerst verbindlich melden (je eher, umso besser), dann erst Holz einschlagen.

 

Meldetermin für Haupteinschlagssaison Herbst/Winter jeweils:    30.09.

 

Dies gilt insbesondere für Durchforstungsanfälle wie Profilzerspaner, Fixlängen und Papierholz sowie für wertholzhaltige Hiebe.

 

Bitte beachten Sie: Holzanmeldung hat Vertragscharakter und ist somit bindend sowohl hinsichtlich Menge (+/- 10%) als auch Liefermonat!!! Auf Wunsch erhalten Sie über die von Ihnen gemeldete Menge eine Bestätigung.