Holzeinschlag
Arbeitssicherheit
Wer gegen die
einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften verstößt, weil er
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z.B. den Hieb nicht absperrt
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z.B. allein aufarbeitet (das
Handy in der Hosentasche reicht nicht)
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z.B. ohne Schutzausrüstung
(Helm, Schnittschutzhose etc.) unterwegs ist
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z.B. ordnungsgemäße Fäll-
und Aufarbeitungstechniken nicht beherrscht oder nicht anwendet
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z.B. bei der Fällung keine
deutlich vernehmbaren Achtungsrufe verlauten lässt
riskiert sein
Leben, das Leben anderer und den Versicherungsschutz!!!