Holzeinschlag

 

Arbeitssicherheit

 

Wer gegen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften verstößt, weil er

 

-         z.B. den Hieb nicht absperrt

 

-         z.B. allein aufarbeitet (das Handy in der Hosentasche reicht nicht)

 

-         z.B. ohne Schutzausrüstung (Helm, Schnittschutzhose etc.) unterwegs ist

 

-         z.B. ordnungsgemäße Fäll- und Aufarbeitungstechniken nicht beherrscht oder nicht anwendet

 

-         z.B. bei der Fällung keine deutlich vernehmbaren Achtungsrufe verlauten lässt

 

riskiert sein Leben, das Leben anderer und den Versicherungsschutz!!!