Vermarktungsgebuehren

 

 WBV-Vermarktungsgebuehren ab 01.01.2016 (in Prozent vom Bruttoholzpreis)

Bereitstellungsmenge (Einheiten je Sortiment und Waldort – z.B. Festmeter, Raummeter, Schüttraummeter)

 

unter 20 VE

 

20 – 74 VE

 

über 75 VE

Alle Sortimente

 

außer

 

3%

 

1,5%

 

0,75%

Sägerundholz, das i.a. grundsätzlich für den Verkauf einer einzelstammweisen Aufnahme und Beurteilung durch die WBV Bedarf: z.B. Laubholzstämme generell, Schreinerware, Submissionsholz o.ä.

 

 

5%