Vermarktungsgebühren

 

Vermarktungsgebühren: (ab: 01.01.2023)

Die Vermarktungsgebühren betragen je Sortiment und Waldort in Abhängigkeit von der Höhe der Verkaufseinheiten (VE = z.B. Festmeter, Raummeter, Schüttraummeter) in Prozent vom Bruttoholzerlös:

=> VE: Festmeter, Raummeter weniger als 20 VE 4%, ab 20 bis zu 75 VE 2% , ab 75 VE 1% (bisher 3%/1,5%/0,75%)

=> VE: Schüttraummeter Hackgut weniger als 20 VE 8%, ab 20 bis zu 75 VE 4% , ab 75 VE 2% (bisher 3%/1,5%/0,75%)

=> Sägerundholz, das i.a. grundsätzlich für den Verkauf einer einzelstammweisen Aufnahme und Beurteilung durch die WBV Bedarf: z.B. vor allem Laubholzstämme, Schreinerware, Submissionsholz o.ä. unabhängig von der Menge generell 5% (keine Änderungen)