Vermarktungsgebühren
Vermarktungsgebühren: (ab: 01.01.2023)
Die Vermarktungsgebühren
betragen je Sortiment und Waldort in Abhängigkeit von der Höhe der
Verkaufseinheiten (VE = z.B. Festmeter, Raummeter, Schüttraummeter) in Prozent
vom Bruttoholzerlös:
=> VE: Festmeter,
Raummeter weniger als 20 VE 4%, ab 20 bis zu 75 VE 2% , ab 75 VE 1% (bisher
3%/1,5%/0,75%)
=> VE: Schüttraummeter
Hackgut weniger als 20 VE 8%, ab 20 bis zu 75 VE 4% , ab 75 VE 2% (bisher
3%/1,5%/0,75%)
=> Sägerundholz, das i.a.
grundsätzlich für den Verkauf einer einzelstammweisen Aufnahme und Beurteilung
durch die WBV Bedarf: z.B. vor allem Laubholzstämme,
Schreinerware, Submissionsholz o.ä. unabhängig von der Menge generell 5% (keine Änderungen)