Vermarktungsgebuehren
Änderungen zum 01.01.2016: Mit Beschluss der Vorstandschaft vom 08.09.2015
werden die vor über 10 Jahren beschlossenen Tarife zusammengeführt. Gegenüber
der bisherigen Abrechnungspraxis bedeutet dies im Ergebnis eine Erhöhung der
Vermarktungsgebühren. Aufgrund der prozentualen Basis federn die Entwicklungen
auf dem Holzmarkt die aktuelle Erhöhung ab.
Detailierte
Info`s zu den Änderungen finden Sie im WBV-Bladl.
Nr. 23 vom Dezember 2016 auf den Seiten 11-12.
Ab 01.01.2016
steigen die Vermarktungsgebühren bezogen auf den Bruttoholzpreis
(Rechnungsbetrag) bei Bereitstellungmengen je Sortiment und Waldort unter 20 (bisher 25)
Vermarktungseinheiten (VE) -
Festmeter, Raummeter, Schüttraummeter - auf 3 %, ab 20 bis unter 75 VE auf 1,5%
, über 75 VE auf 0,75 %.
Dies
gilt für alle Sortimente außer Sägerundholz, das für den Verkauf in der Regel
grundsätzlich einer vorherigen einzelstammweisen Aufnahme und Beurteilung durch
die WBV Bedarf: Laubholzstämme
generell, Schreinerware, Submissionsholz o.ä. Hier beträgt die
Vermarktungsgebühr 5 %