Vermarktungsgebuehren

 

Änderungen zum 01.01.2016: Mit Beschluss der Vorstandschaft vom 08.09.2015 werden die vor über 10 Jahren beschlossenen Tarife zusammengeführt. Gegenüber der bisherigen Abrechnungspraxis bedeutet dies im Ergebnis eine Erhöhung der Vermarktungsgebühren. Aufgrund der prozentualen Basis federn die Entwicklungen auf dem Holzmarkt die aktuelle Erhöhung ab.

Detailierte Info`s zu den Änderungen finden Sie im WBV-Bladl. Nr. 23 vom Dezember 2016 auf den Seiten 11-12.

 

Ab 01.01.2016 steigen die Vermarktungsgebühren bezogen auf den Bruttoholzpreis (Rechnungsbetrag) bei Bereitstellungmengen je Sortiment und Waldort unter 20 (bisher 25) Vermarktungseinheiten (VE) - Festmeter, Raummeter, Schüttraummeter - auf 3 %, ab 20 bis unter 75 VE auf 1,5% , über 75 VE auf 0,75 %.

Dies gilt für alle Sortimente außer Sägerundholz, das für den Verkauf in der Regel grundsätzlich einer vorherigen einzelstammweisen Aufnahme und Beurteilung durch die WBV Bedarf: Laubholzstämme generell, Schreinerware, Submissionsholz o.ä. Hier beträgt die Vermarktungsgebühr 5 %