Holzvermarktung

 

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord w.V. vermarktet Ihr Rundholz und andere Walderzeugnisse als Vermittler neutral und unabhängig bestmöglich in Ihrem Auftrag, in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung (keine Eigengeschäfte oder Handel etc.).

Bitte denken Sie daran, bereits vor Einschlagsbeginn mit uns Kontakt aufzunehmen.

Spätestens wenn Sie uns Ihre Holzliste zukommen lassen (am besten per email und unter Verwendung unserer Excel-Standard-Holzliste) sollten Sie uns auch Ihre aktuelle Steuernummer mitteilen. Wir brauchen dann auch die Information, ob Sie pauschalieren oder als optierender Landwirt Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen.

Über den Verkauf Ihres Holzes erhalten Sie transparente Abrechnungen auf Basis der Original-Gutschriften der Käufer bzw. der in Ihrem Namen durch die WBV an den Käufer gestellten Holzrechnungen.

Die auf den Verkaufsabrechnungen ausgewiesenen Holzerlöse werden abzüglich einer Holzvermarktungsgebühr (näheres siehe => Holzvermarktungsgebühren) auf Ihr Mitgliedskonto bzw. auf die uns von Ihnen im Einzelfall benannte Bankverbindung überwiesen.

Die ordnungsgemäße Versteuerung der Holzerlöse obliegt allein dem Waldbesitzer/Verkäufer.

Um Ihr Holz zu guten Preisen und effektiv vermarkten zu können, ist es wichtig, nebenstehende Regeln zu beachten.

Bitte bedenken Sie, daß eine schlechte Holzaushaltung, die Nichteinhaltung der Sortierungsvorgaben (z.B. Mindestlängen, Mindestzopfdurchmesser, Längenübermaß etc.), falsche oder ungenaue Vermessung der Holzes (Länge, Mittendurchmesser, Rindenabzug) durch den Einzelnen auf die ganze WBV zurückfällt.