Holzvermarktung
Die Waldbesitzervereinigung
Regensburg-Nord w.V. vermarktet Ihr Rundholz und
andere Walderzeugnisse als Vermittler neutral und unabhängig bestmöglich
in Ihrem Auftrag, in Ihrem Namen und
auf Ihre Rechnung (keine Eigengeschäfte oder Handel etc.).
Bitte denken Sie daran, bereits vor Einschlagsbeginn
mit uns Kontakt aufzunehmen.
Spätestens wenn Sie uns Ihre Holzliste zukommen
lassen (am besten per email und unter Verwendung unserer
Excel-Standard-Holzliste) sollten Sie uns auch Ihre aktuelle Steuernummer
mitteilen. Wir brauchen dann auch die Information, ob Sie pauschalieren oder
als optierender Landwirt Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen.
Über
den Verkauf Ihres Holzes erhalten Sie transparente Abrechnungen auf Basis der
Original-Gutschriften der Käufer bzw. der in Ihrem Namen durch die WBV an den
Käufer gestellten Holzrechnungen.
Die auf
den Verkaufsabrechnungen ausgewiesenen Holzerlöse werden abzüglich einer
Holzvermarktungsgebühr (näheres siehe => Holzvermarktungsgebühren) auf Ihr
Mitgliedskonto bzw. auf die uns von Ihnen im Einzelfall benannte Bankverbindung
überwiesen.
Die
ordnungsgemäße Versteuerung der Holzerlöse obliegt allein dem
Waldbesitzer/Verkäufer.
Um Ihr
Holz zu guten Preisen und effektiv vermarkten zu können, ist es wichtig,
nebenstehende Regeln zu beachten.
Bitte
bedenken Sie, daß eine schlechte Holzaushaltung, die
Nichteinhaltung der Sortierungsvorgaben (z.B. Mindestlängen,
Mindestzopfdurchmesser, Längenübermaß etc.), falsche oder ungenaue Vermessung
der Holzes (Länge, Mittendurchmesser, Rindenabzug) durch den Einzelnen auf die
ganze WBV zurückfällt.